Privatdarlehn


 
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Privatdarlehn


Das Zustandekommen eines Darlehensvertrages zwischen zwei Privatpersonen wird auch als Privatdarlehn bezeichnet. Hierbei verleiht eine vermögende Person sein Eigenkapital an einen Darlehnsnehmer. Somit profitieren in der Regel beide Seiten. Der Darlehnsgeber kann sein Eigenkaptial gewinnbringend einsetzen. Der Darlehnsnehmer kommt an Kapital, dass er von einer Bank vermutlich nicht erhalten hätte. Das Privatdarlehn ist eine immer häufigere Form des Geldverleihs.



 
































































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