Krankenversicherung für Zahnärzte
Bei Zahnärzten ist maßgebend, in welchem Arbeitsverhältnis sie stehen. Ist ein Zahnarzt angestellt, muss er cirka 48000 € jährlich verdienen, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Wird diese Beitragspflichtgrenze nicht überschritten, ist ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies macht in der Regel Sinn, weil die Tarife im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bedeutend günstiger sind. Als selbständiger Zahnarzt haben Sie ohnehin die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Hier bieten die privaten Krankenkassen meist besondere Konditionen für diese Berufsgruppe.
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