Krankenversicherung für Arbeitslose


 
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Krankenversicherung für Arbeitslose


Mit der Gesundheitsreform wurde unter anderem dem Aspekt Rechnung getragen, dass unzählige Menschen ohne Erwerbseinkommen nicht krankenversichert waren. Jeder Arbeitslose ist seitdem pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Ausnahme wird hier gemacht, wenn der Arbeitslose seit über fünf Jahren privat versichert ist. In diesem Fall werden dem Arbeitslosen Zuschläge für die private Krankenversicherung gewährt. Jedoch sollte durchaus ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit in Betracht gezogen werden. Gerade mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge in der PKV und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln gerade bei zu erwartender Langzeitarbeitslosigkeit wird dadurch zunehmend schwerer.



 
































































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