Geldanlage in Lichtenstein


 
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Geldanlage in Lichtenstein


Im Fürstentum Liechtenstein verhält es sich ähnlich wie in Staaten wie der Schweiz oder Luxemburg. Denn wie in den genannten Ländern existiert auch hier noch ein strenges Bankgeheimnis. So werden personenbezogene Daten rund um ein existierendes Konto oder eine Geldanlage nicht an Dritte weiter gegeben. Für viele Anleger ist dies ein wichtiger Aspekt, weil so persönliche Daten nicht ohne Weiteres abgefragt werden können. Jedoch müssen natürlich die erzielten Gewinne im Rahmen der Einkommenssteuererklärung in Deutschland deklariert werden. Als nahezu steuerfreie Geldanlage kommt die Gründung einer Stiftung, auf die sich Liechtensteiner Anlageinstitute spezialisiert haben, in Frage.



 
































































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